Glasschutzkasse auf Gegenseitigkeit von 1923 zu Hamburg

Herzlich Willkommen

Die Glasschutzkasse auf Gegenseitgkeit von 1923 zu Hamburg hat den Zweck, seine Mitglieder nach Maß­gabe seiner Satzung und der Allgemeinen Versiche­rungsbedingungen gegen Glasschäden zu versichern.

Jede natürliche oder juristische Person, kann durch Begründung eines Versiche­rungs­verhält­nisses Mit­glied des Vereins werden.

Der Verein führt den Namen "Glasschutzkasse auf Gegenseitigkeit von 1923 zu Hamburg" und hat seinen Sitz in Hamburg. Er ist ein Versiche­rungsverein im Sinne von § 211 des Versicherungs­auf­sichts­ge­setzes.

Satzung

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